> HIER KLICKEN zu einigen Gedanken, warum Sie einen ZIVILTECHNIKER beauftragen sollten ...
Der Ziviltechniker ist zur Erbringung von planenden, prüfenden,
überwachenden, beratenden, koordinierenden und
treuhänderischen Leistungen
, insbesondere zur Vornahme von Messungen,
zur Erstellung von Gutachten und zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden berechtigt.
Der Ziviltechniker ist Vertrauensperson und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Dipl.-Ing. Erich Olsacher ist befugt in folgenden Tätigkeitsbereichen:

Wasserversorgung

· Quellfassungen und Brunnen
· Hochbehälter
· Wasseraufbereitung
· Leitungsnetz

Abwasserentsorgung
· Schutz vor Regenwasser
· Kanalisation
· Kläranlagen

Kleinwasserkraftwerke
Landwirtschaftlicher Wasserbau
Abfallwirtschaft
Flussbau und Hochwasserschutz
Verkehrsplanung und Straßenbau
Raumplanung und Raumordnung


LINK zum ............................................ INTERVIEW mit Erich Olsacher im ORF RADIO-KAERNTEN ................................